-
GlucoMen® areo – Einfach leicht Blutzucker messen Dem Blutzuckermessgerät GlucoMen® areo können Sie mit Leichtigkeit vertrauen! Der GlucoMen®areo bietet eine leichte Handhabung und zuverlässige Messergebnisse – als Grundlage der sicheren Insulindosierung. Das Messgerät ermöglicht Ihnen einen Überblick über Ihren Diabetes zu behalten.
-
GlucoMen® areo 2K –Einfach leicht Blutzucker & Keton messen Das neue Blutzuckermessgerät GlucoMen® areo 2K von A. Menarini ermöglicht Ihnen nicht nur Ihre Blutglukose-, sondern auch Ihre Blutketonwerte immer und überall kontrollieren: zu Hause, in der Schule oder bei der Arbeit. Glukose und Ketone mit dem gleichen Messgerät kontrollieren und das Ganze ohne zu codieren!
-
Glucoject® PEN NEEDLES - für Sicherheit & Komfort Glucoject® Pen Needles wurden entwickelt, um Menschen mit insulinpflichtigem Diabetes mit einem hochqualitativen Produkt zu unterstützen. Glucoject® Pen Needles sind in unterschiedlichen Größen erhältlich und zur Verwendung mit den folgenden Insulinpens geeignet:
-
DropSafe safety pen needles (für den professionellen Gebrauch) Mit Mai 2010 ist die Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe und spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie regelt ArbeitnehmerInnen-Schutzvorschriften und gilt für alle ArbeitgeberInnen im Krankenhaus- und Gesundheitsbereich. Folgende Punkte werden darin geregelt:
- Festlegung und Umsetzung sicherer Verfahren für den Umgang mit scharfen/spitzen medizinischen Instrumenten und kontaminierten Abfällen
- Vermeidung unnötiger Verwendung scharfer/spitzer Instrumente sowie Bereitstellung von Instrumenten mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen
- Verbot des Wiederaufsetzens der Schutzkappe auf die gebrauchte Nadel
-
Securlancets UNIK - Sicherheitslanzetten (für den professionellen Gebrauch) Mit Mai 2010 ist die Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe und spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie regelt ArbeitnehmerInnen-Schutzvorschriften und gilt für alle ArbeitgeberInnen im Krankenhaus- und Gesundheitsbereich. Folgende Punkte werden darin geregelt: Festlegung und Umsetzung sicherer Verfahren für den Umgang mit scharfen/spitzen medizinischen Instrumenten und kontaminierten Abfällen Vermeidung unnötiger Verwendung scharfer/spitzer Instrumente sowie Bereitstellung von Instrumenten mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen Verbot des Wiederaufsetzens der Schutzkappe auf die gebrauchte Nadel
- Festlegung und Umsetzung sicherer Verfahren für den Umgang mit scharfen/spitzen medizinischen Instrumenten und kontaminierten Abfällen
- Vermeidung unnötiger Verwendung scharfer/spitzer Instrumente sowie Bereitstellung von Instrumenten mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen
- Verbot des Wiederaufsetzens der Schutzkappe auf die gebrauchte Nadel